BGB §§ 138, 723, 737
1. Wird das Kündigungsrecht durch zu hohe Abfindungsbeträge unangemessen einschränkt, ist die Regelung gemäß § 723 Abs. 3 BGB unwirksam.
2. Erstreckt sich ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot auf mehr als zwei Jahres, ist es nach der Rechtsprechung des BGH völlig unangemessen und deshalb gemäß BGB § 138Bitte wählen Sie ein Schlagwort:
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BGB § 138
sittenwidrig (BGH, Urteil vom 14.7.1997 – II ZR 238/96).
Schlagworte: Abfindungsklausel, Gesellschaftsvertrag, Kündigung, Nichtigkeitsgründe, Wettbewerbsverbot