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OLG Brandenburg, Urteil vom 26.09.2007 – 4 U 70/07

BGB § 823Bitte wählen Sie ein Schlagwort:
BGB
BGB § 823
; StGB § 266a; GmbHG § 64

1. Eine Pflichtenkollision zwischen dem Gebot der Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen aus § 266a StGB und der aus § 64 Abs. 2 GmbHG herzuleitenden Pflicht zur Masseerhaltung durch Nicht-Ausführung von Zahlungen, setzt voraus, dass zum Fälligkeitstermin der Beiträge die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung der GmbH vorliegt.

2. Die Kausalität des Unterlassens der Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen für einen Schaden des Sozialversicherungsträgers ist zu verneinen, wenn der Beitragsausfall auch aufgrund einer späteren Insolvenzanfechtung eingetreten wäre

Schlagworte: Arbeitnehmeranteile, Geschäftsführer, Insolvenz, Leistungen an Sozialkassen, Überschuldung