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OLG Bremen, Urteil vom 13.02.2008 – 1 U 78/07

HGB § 25

Die Haftung des Erwerbers eines Unternehmens kommt nur in Betracht, wenn dieser den Betrieb als eine „betriebsfähige Wirtschaftseinheit“ übernommen hat. Der Rechtsschein einer Betriebsfortführung ist nicht ausreichend, sondern es kommt auf die tatsächliche Rechtsfortführung an.

Schlagworte: Erwerber, Handelsrecht