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OLG Celle, Beschluss vom 05. Januar 2016 – 9 W 150/15

§ 7 Abs 2 S 1 GmbHG, § 7 Abs 3 GmbHG, § 19 Abs 2 GmbHG

Verspricht ein GmbH-Gesellschafter bei Gründung auf einen übernommenen GmbH Anteil von 15.000 € einen PKW im Wert von 9.725 € zu übereignen, so stellt sich die Einlagepflicht als Mischeinlage dar.

Eine solche Mischeinlage kann nur so gestaltet werden, dass vor Eintragung der PKW zu übereignen und auf die Bareinlagepflicht ein Viertel einzuzahlen ist.

Sieht der Gesellschaftsvertrag neben der Übereignung des PKW keine Verpflichtung zur Bareinlage vor, liegt darin eine gemäß § 19 Abs. 2 GmbHG unzulässige Befreiung von der Pflicht des § 7 Abs. 2 Satz 1 GmbHG.

Schlagworte: Mischeinlage