Einträge nach Montat filtern

OLG Celle, Beschluss vom 25.06.2010 – 2 W 161/10

GmbHG § 40; KostO § 35, 47, 50, 54

Die Bescheinigung gem. § 40 Abs. 2 Satz 2 GmbHG stellt ein Nebengeschäft i.S. von § 35 KostO dar, sodass der Ansatz einer gesonderten Gebühr gem. § 50 KostO nicht in Betracht kommt.

Schlagworte: Liste der Gesellschafter, Notar, Notarkosten