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OLG Celle, Urteil vom 08.11.1982 – 1 W 19/82

HGB § 166

Dem Kommanditisten stehen auch noch während der Abwicklung der Gesellschaft grundsätzlich die Rechte aus § 166 Abs. 3 HGB zu (Vergleiche BGH, 1978-06-15, II ZR 13/77). Da dem Kommanditisten als Antragsteller die Darlegungslast und Beweislast dafür obliegt, ob die rückständige Einlage zur Durchführung der Liquidation benötigt wird, benötigt er die Einsicht in die Bücher und Papiere für die Zeit ab Eröffnung der Liquidation.

Schlagworte: Auskunfts-/Einsichts-/Informations-/Kontrollrechte