Einträge nach Montat filtern

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2001 – 21 U 27/01

§ 241 BGB, § 254 BGB, § 305 BGB, § 622 BGB, § 675 BGB, § 826 BGB

1. Beim Erwerb von Penny Stocks durch einen Vermittler muss der Erwerber auf die damit verbundenen Risiken im Hinblick auf die bei OTC-Titeln vorhandene Marktenge und damit verbundene fehlende marktwirtschaftliche Regulierung der Kurse sowie die Möglichkeit von Kursmanipulationen durch Broker und Inhaber größerer Aktienpakete hingewiesen werden.

2. Aus den Hinweisen muss für den unbefangenen Betrachter deutlich werden, dass die Gefahr eines Betruges oder Kapitalanlagebetruges besteht, weil die am Handel Beteiligten den unwissenden Anleger mit kriminellen Machenschaften um sein Geld bringen können.

Schlagworte: Anlageberatung und Warenterminoption, Haftung wegen sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB, Warenterminoptionen