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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2010 – I-25 Wx 56/10

GmbHG § 38; HGB §§ 8a, 12; BGB §§ 29, 129

1. Auch nach Geltung des MoMiG ist die Abberufung oder die Amtsniederlegung eines Geschäftsführers grundsätzlich wirksam, wenn objektiv kein wichtiger Grund vorliegt, es sei denn die Maßnahme ist rechtsmissbräuchlich.

2. Amtsniederlegung eines Alleingesellschafter-Geschäftsführers ohne Neubestellung ist rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam.

Schlagworte: Abberufung, Amtsniederlegung, Geschäftsführer