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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2010 – I-24 U 232/09, 24 U 232/09

BGB §§ 164, 179

1. Schließt eine Partei einen Mietvertrag im Namen einer Limited nach englischem Recht ab, so wird diese verpflichtet, es sei denn die Limited ist gar nicht existent.

2. Die Löschung einer Limited aus dem britischen Gesellschaftsregister führt nicht zu einer Haftung ihres Direktors (vgl. OLG BrandenburgBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG Brandenburg
, ZInsO 2009, 1695-1698).

3. Die für das deutsche GmbH- und Aktienrecht entwickelten Grundsätze über die Durchgriffshaftung auf das Vermögen von Vorständen, Geschäftsführern und Gesellschaftern lassen sich schließlich auf eine nach englischem Recht gegründete Limited nicht übertragen (vgl. OLG BrandenburgBitte wählen Sie ein Schlagwort:
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OLG Brandenburg
, a.a.O.).

Schlagworte: Durchgriffshaftung, Geschäftsführer, Gesellschafter, Haftungsdurchgriff auf die Gesellschafter, Limited, Vorstand