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OLG Frankfurt a. M., Beschluss 04.04.2011 – 26 SchH 1/11

BGB § 242Bitte wählen Sie ein Schlagwort:
BGB
BGB § 242
; ZPO § 1032

Einer Partei, die in einem Verfahren vor dem staatlichen Gericht mit Erfolg die Einrede des Schiedsverfahrens erhoben hat, ist im späteren schiedsrichterlichen Verfahren die Rüge der Zuständigkeit des Schiedsgerichts wegen Verstoßes nach § 242 BGB zu versagen.

Schlagworte: Anstellungsvertrag, Schiedsgericht, Schiedsgerichtsverfahren