GmbHG §§ 45, 47; AktG § 243Bitte wählen Sie ein Schlagwort:
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AktG § 243
Ist eine Satzungsgrundlage nicht vorhanden, so kann ein Versammlungsleiter in der Gesellschafterversammlung der GmbH nur im Einverständnis aller GesellschafterBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Einverständnis aller Gesellschafter
Gesellschafter
bestimmt werden.
Schlagworte: Gesellschafterversammlung, Versammlungsleiter