AktG § 246aBitte wählen Sie ein Schlagwort:
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AktG § 246a
1. Eine Zusammenrechnung des Aktienbesitzes mehrerer Aktionäre zur Erreichung des Quorums erfolgt nicht.
2. Das Fehlen eines ausreichenden Aktiennachweises ist unschädlich, wenn die Erreichung des Aktienquorums unstreitig wird.
Schlagworte: Aktienrecht, Freigabeverfahren, Mindestaktienbesitz