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OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 21.09.2011 – 1 U 174/10

BGB § 399

Der Anspruch eines Unternehmenskäufers auf Nachverhandlungen zu einer vertraglich nur unbestimmt geregelten Frage ist nicht abtretbar.

Schlagworte: Abtretung, Erwerber, Handelsrecht, Unternehmenskauf