Der Geschäftsführer haftet, wenn er mit Geldern der GmbH die Rechnungen einer Partnergesellschaft bezahlt, ohne den Rückzahlungsanspruch zu sichern.
Schlagworte: Darlehensvergabe, Haftung nach § 43 GmbHG, Innenhaftung, Kreditvergabe, Pflichtverletzung nach § 43 Abs. 2 GmbHG, Treuepflicht