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OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Februar 1991 – 5 U 5/86 

§ 57 Abs 1 S 1 AktG, § 241 Nr 1 AktG, § 121 Abs 3 AktGRechtsmissbrauch bei NichtigkeitsklageBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Nichtigkeitsklage
Rechtsmissbrauch
Rechtsmissbrauch bei Nichtigkeitsklage

1. Auch eine aktienrechtliche Nichtigkeitsklage kann dem Einwand des Rechtsmißbrauchs ausgesetzt sein.

2. Die rechtsmißbräuchlich erhobene oder weiterbetriebene Nichtigkeitsklage ist wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig abzuweisen.

3. Hat der Kläger die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses mit einer Anfechtungsklage gegen denselben Beschluß verbunden, dann ist die Prüfung des Rechtsmißbrauchs einheitlich im Rahmen des Rechtsschutzbedürfnisses anzustellen.

4. Der Einwand des individuellen Rechtsmißbrauchs ist bei Fehlen weiterer Umstände nicht schon deshalb begründet, weil der Aktionär auffallend häufig Anfechtungsklagen angestrengt hat und er sich auch in anderen Verfahren vereinzelt Klagen hat abkaufen lassen.

5. Nicht jede unrichtige Bekanntmachung der Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung führt zur Nichtigkeit des Beschlusses. Ist lediglich eine unzutreffende Hinterlegungsfrist angegeben oder sind nur Hinterlegungsstellen unvollständig wiedergegeben, wiegt dieser Verstoß nicht so schwer, daß ausnahmslos die Nichtigkeitsfolge gerechtfertigt wäre.

6. Dem Mehrheitsgesellschafter, mit dessen Stimmen die Auflösung der Aktiengesellschaft mit dem Ziel beschlossen wurde, das im Zuge der Liquidation freigewordene Kapital in den Erwerb des Liquidationsvermögens oder wesentlicher Teile davon zu investieren, ist nicht schon deshalb eine Treuepflichtverletzung gegenüber den Minderheitsgesellschaftern vorzuwerfen, weil eine in langer Zeit gewachsene wirtschaftliche und systembedingte Abhängigkeit der Gesellschaft von ihrem Mehrheitsgesellschafter eine Lage hat entstehen lassen, in der tatsächlich allein der Mehrheitsgesellschafter als ernsthafter Interessent für den Erwerb des Unternehmens oder seines wesentlichen Teils in Betracht kommt.

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Rechtsmissbrauch bei Nichtigkeitsklage
 I Erfurt I Thüringen I Sachsen I Sachsen-Anhalt I Hessen I Deutschland 2022

Schlagworte: Abkaufen des sog. Lästigkeitswert nach Klage, Rechtsmissbrauch bei Nichtigkeitsklage, Rechtsmissbrauch sowie Treuepflichtverletzung bei Anfechtungsklage, Rechtsmissbrauch sowie Treuepflichtverletzung bei Nichtigkeitsklage, Rechtsmissbrauch und Treuepflichtverletzung, Rechtsschutzbedürfnis, Unzulässigkeit Nichtigkeitsklage