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OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2010 – I-15 W 436/10, 15 W 436/10

GmbHG §§ 2, 53, 54; BGB § 181

1. Die im vereinfachten Verfahren nach Musterprotokoll vorgesehene Befreiung des Geschäftsführers von dem Verbot des In-sich-Geschäfts (§ 181 BGB) betrifft den Gründungsgeschäftsführer der Gesellschaft .

2. Wird dieser nach Beendigung des Gründungsakts abberufen, wirkt die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB nicht für den Nachfolgegeschäftsführer.

3. Eine Befreiung der Nachfolgegeschäftsführers von dem abstrakt bestehenden Verbot von In-Sich-Geschäften bedarf einer anzumeldenden und in das Handelsregister einzutragenden Satzungsänderung der Gesellschaft (§§ 53, 54 GmbHG). Ein einfacher Beschluss zur Befreiung des Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB reicht mangels einer entsprechenden Satzungsermächtigung insoweit nicht aus.

Schlagworte: Abberufung, Geschäftsführer, Mustersatzung, Satzungsänderung