AktG §§ 182, 246a
Der fristgerechte Nachweis des Mindestaktienbesitzes im Freigabeverfahren durch Urkunden nach § 246a II Nr. 2 AktG wird nicht dadurch entbehrlich, dass ein Aktienbesitz in dem fraglichen Zeitraum in Höhe von mindestens 1000 Euro unstreitig ist.
Schlagworte: Freigabeverfahren, Mindestaktienbesitz