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OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2011 – I-15 W 271/10, 15 W 271/10

GmbHG §§ 1, 55 ff.

Ein Kapitalerhöhungsbeschluss zum Zweck der Euroglättung muss inhaltlich klarstellen, wie die einzelnen Geschäftsanteile in Euro umgestellt und sodann im Wege der Aufstockung auf einen glatten Eurobetrag erhöht werden.

Schlagworte: Erhöhung des Stammkapitals, Geschäftsanteil