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OLG Hamm, Beschluss vom 10.08.2010 – I-15 W 309/10, 15 W 309/10

GmbHG § 39

1. Die Amtsniederlegungserklärung des Geschäftsführers einer GmbH ist wirksam, wenn sie zwar an die Gesellschaft adressiert ist, jedoch einer Person zugeht, die zugleich weiterer Geschäftsführer und Mitgesellschafter der GmbH ist.

2. Der Nachweis des Zugangs der Erklärung kann auch in der Form der elektronisch beglaubigten Abschrift des Einschreiben-Rückscheins über die Auslieferung des Niederlegungsschreibens geführt werden.

Schlagworte: Amtsniederlegung, Geschäftsführer, Handelsregister