BGB § 139
Eine sog. Erhaltungsklausel entbindet das Gericht nicht von einer Prüfung, ob die Parteien das Rechtsgeschäft auch ohne die nichtige Regelung vorgenommen hätten (vgl. Palandt-Ellenberger, 69. Aufl. 2010, § 139 Rn. 17).
Schlagworte: Handelsrecht, Nichtigkeitsgründe, salvatorische Klausel