AktG §§ 304, 327a; BGB §§ 101, 328
Sieht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag die Fälligkeit der Ausgleichsansprüche der außenstehenden Aktionäre nach § 304 AktG für den Tag nach der ordentlichen Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr vor, steht den außenstehenden Aktionären im Falle eines unterjährig erfolgten Squeeze-out kein anteiliger Anspruch auf Ausgleichszahlung zu.
Schlagworte: Aktienrecht, Beherrschungsvertrag, Gewinnabführungsvertrag, Hauptversammlung, Squeeze-out