§ 398 FamFG
1. Die Amtslöschung der Handelsregistereintragung über die Durchführung der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft kann nur unter den Voraussetzungen des FGG § 144 Abs 2 erfolgen (Vergleiche OLG HammBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG Hamm
, 1979-05-22, 15 W 314/78,. BB 1981, 259).
2. Zur Amtslöschung der Eintragung über die Durchführung einer Kapitalerhöhung, wenn die Eintragung durch Vorlage einer unrichtigen Bescheinigung über die Einzahlung des Gegenwerts der Zeichnungssumme neuer Aktien erwirkt wurde.
Auch die kumulativ weitere Voraussetzung des öffentlichen Interesses an der Löschung liegt nicht vor. Das öffentliche Interesse wird nicht durch die Belange der Aktionäre bestimmt, wohl aber durch solche der Gesellschaftsgläubiger.
Schlagworte: Formell rechtskräftige Entscheidung nach § 398 FamFG, Formelle Rechtskraft, Löschung im Handelsregister als nichtig nach § 241 Nr. 6 AktG analog, Löschung im öffentlichen Interesse