Einträge nach Montat filtern

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.08.2014 – 11 Wx 92/13

FamFG § 394

1. Die Versäumung der einmonatigen Widerspruchsfrist ist unerheblich, da ein Widerspruch auch dann zu berücksichtigen ist, wenn er verspätet aber vor Löschung beim zuständigen Registergericht eingeht (Bahrenfuss/Streub, FamFG 2. Aufl. § 394 Rn. 16; OLG KölnBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG Köln
, Rpfleger 1994, 360; BayObLGZ 1977, 320, 323).

2. § 394 Abs. 1 FamFG erlaubt die Löschung einer Gesellschaft mit beschränkter HaftungBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Gesellschaft
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Haftung
, wenn sie kein Vermögen besitzt. Das ist dann der Fall, wenn es an einer verteilungsfähigen Masse, die zur Gläubigerbefriedigung verwertbar wäre, fehlt; schon das Vorhandensein von Vermögen auch nur in geringem Umfang steht der Annahme der Vermögenslosigkeit entgegen (OLG DüsseldorfBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG Düsseldorf
, FGPrax 2006, 226 f.; OLG KarlsruheBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG Karlsruhe
, NJW-RR 2000, 630; BayObLG, ZIP 1984, 175 f.). Der Begriff der Vermögenslosigkeit deckt sich daher nicht mit den Begriffen der Unterbilanz, der Überschuldung und der Masselosigkeit (Altmeppen/Roth, GmbHG 7. Aufl. § 75 Rn. 53; Haußleiter/Schemmann, FamFG § 394 Rn. 4; Scholz/Schmidt/Bitter, GmbHG 10. Aufl. § 60 Rn. 49; vgl. auch KG, FGPrax 2007, 237). Vermögenslosigkeit liegt daher nur vor, wenn nach kaufmännischer-wirtschaftlicher Betrachtungsweise überhaupt keine Zugriffs- und Verteilungsmasse mehr für die Gläubiger zur Verfügung steht (Scholz/Schmidt/Bitter aaO).

3. In verfahrensrechtlicher Hinsicht muss das Registergericht wegen der schwerwiegenden Folgen der Löschung die Voraussetzungen für die Annahme einer Vermögenslosigkeit besonders genau und gewissenhaft prüfen und die erforderlichen Tatsachen von Amts wegen ermitteln. Die bloße Überzeugung des Gerichts von der Vermögenslosigkeit genügt nicht; die Überzeugung muss vielmehr auf ausreichenden Ermittlungen beruhen (OLG DüsseldorfBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG Düsseldorf
, FGPrax 2013, 33 f; OLG KarlsruheBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG Karlsruhe
, NJW-RR 2000, 630; Baumbach/Hueck/Haas, GmbHG 20. Aufl. Anh. § 77 Rn. 9). Eine unterlassene Darlegung des Geschäftsführers ist in diesem Zusammenhang kein hinreichendes Indiz (OLG DüsseldorfBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG Düsseldorf
, FGPrax 2011, 134; BayObLG, ZIP 1984, 175 f.).

4. Erhebliche Steuerschulden oder eine fehlende Zahlungsmoral rechtfertigen für sich genommen noch nicht die Annahme von Vermögenslosigkeit (Keidel/Heinemann, FamFG 18. Aufl. § 394 Rn. 7; Krafka/Kühn, Registerrecht 9. Aufl. Rn. 432; OLG DüsseldorfBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG Düsseldorf
, FGPrax 2013, 33 f).

5. Bei der Prüfung der Vermögenslosigkeit ist auf die jetzigen Verhältnisse abzustellen (OLG HammBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG Hamm
, NJW-RR 1992, 547, 549; Haußleiter/Schemmann, FamFG § 394 Rn. 18).

Schlagworte: Darlegung, Handelsregister, Löschung Gesellschaft, Nichterfüllung der Steuerschuld, Überschuldung, Unterbilanz, Vermögenslosigkeit