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OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.10.2006 – 9 U 34/06

BGB §§ BGB § 516, BGB § 138Bitte wählen Sie ein Schlagwort:
BGB
BGB § 138

Die Regelung eines Gesellschaftsvertrags einer Kommanditgesellschaft zur Verwaltung von Familienvermögen, wonach der angeheiratete Gesellschafter bei Scheidung seinen vom ehemaligen Ehegatten ohne Gegenleistung zugewandten Gesellschaftsanteil nach dessen Wahl unentgeltlich diesem oder den zu dessen Stamm gehörigen Kindern zu übertragen habe, ist wirksam.

Schlagworte: Ausnahmen im Einzelfall, Gesellschafter kraft Zuwendung, Grundsätzliche Unzulässigkeit, Hinauskündigungsklausel