Einträge nach Montat filtern

OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.03.1994 – 15 W 14/84

1. Eine einstweilige Verfügung auf Auskunft an einen vom Gläubiger zu benennenden Rechtsanwalt über die Bezieher, an die der Schuldner unter verlängertem Eigentumsvorbehalt vom Gläubiger gelieferte Waren verkauft hat, ist zulässig wenn der Gläubiger auf die Durchsetzung des Anspruchs im Eilverfahren aus existentiellen Gründen dringend angewiesen, effektiver Rechtsschutz durch Auskunftsklagen nicht gewährleistet und die Entscheidung für den Hauptprozeß nicht vorgreiflich ist.

2. Nach KO § 106 angeordnete Sicherungsmaßnahmen stehen nicht entgegen.

Schlagworte: Auskunfts-/Einsichts-/Informations-/Kontrollrechte, einstweilige Verfügung, Einstweiliger Rechtsschutz auf Durchsetzung von Auskunftsansprüchen, Herausgabe von Geschäftsunterlagen und sonstigen Gegenständen, Informationserzwingung, Sicherung von Geschäftsunterlagen in die Einsicht genommen werden soll, Vorläufige Verhinderung der Beschlussfassung