GmbHG § 30
Die ungesicherte darlehensweise Weiterreichung der Stammeinlage von der Komplementär-GmbH an die KG in engem zeitlichen Zusammenhang mit der ursprünglichen Zahlung an die GmbH verstößt gegen den Kapitalerhaltungsgrundsatz gem. § 30 GmbHG; das gilt jedenfalls dann, wenn das verbleibende Vermögen der GmbH nicht ausreicht, um die Gläubiger der GmbH und die Gläubiger der KG zu befriedigen.
Schlagworte: Einlagenrückgewähr, GmbH & Co. KG, Kapitalerhaltung, Kommanditgesellschaft