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OLG Koblenz, Beschluss vom 17.03.2011 – 2 Sch 11/10

ZPO §§ 1040, 1059, 1060, 1062

1. Der Schiedsbeklagte ist mit der Rüge der fehlenden Zuständigkeit des Schiedsgerichts ausgeschlossen, wenn er sich im Schiedsverfahren rügelos zur Zuständigkeit des Schiedsgerichts eingelassen hat.

2. Die Auslegung einer Vorschrift im Gesellschaftsvertrag unterliegt nicht der Prüfung der Aufhebungsgründe i. S. des § 1059 II ZPO.

Schlagworte: Beschlussmängel, Schiedsgericht, Schiedsgerichtsverfahren