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OLG Koblenz, Beschluss vom 22.11.2010 – 10 U 706/10

BGB § 823; StGB §§ 266a, 14; GmbHG § 64; InsO § 302

Die Strafbarkeit des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführens der Arbeitnehmeranteile an der Sozialversicherung und eine daraus resultierende Zahlungspflicht entfällt nicht schon dann, wenn er in der für die Stellung eines Insolvenzantrag gewährten Drei-Wochen-Frist des § 64 Abs. 1 GmbHG die Arbeitnehmeranteile nicht abführt. Vielmehr muss die Zurückhaltung der Zahlung während der für die Sanierung gewährten Schutzfrist gerade erfolgen, um die persönliche Haftung des GeschäftsführersBitte wählen Sie ein Schlagwort:
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Haftung des Geschäftsführers
wegen unterlassenem Masseschutz in der Zeit vor Insolvenzantragstellung zu vermeiden.

Schlagworte: Geschäftsführer, Insolvenzstrafrecht, Insolvenzverfahrensverschleppung