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OLG Koblenz , Urteil vom 02.06.2010 – 6 U 1441/09

GmbHG § 64; BGB § 823

Eine persönliche Haftung des GeschäftsführersBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Haftung
Haftung des Geschäftsführers
einer GmbH kommt in Betracht, wenn nach Insolvenzreife Geschäfte mit Dritten (Geschädigten) abgeschlossen werden.

Schlagworte: Geschäftsführer