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OLG Köln, Beschluss vom 13.04.2015 – I-11 U 183/14, 11 U 183/14

HGB § 1

Dafür, dass ein Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb Betrieb nicht erfordere (§ 1 Abs. 2 Hs. 2 HGB), ist derjenige darlegungs- und beweispflichtig, der sich darauf beruft (Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., § 1 Rn. 25, § 377 Rn. 55).

Schlagworte: Der Einzelunternehmer als Kaufmann, Der Einzelunternehmer als Nicht-Kaufmann, Nicht-Kaufmann mangels Größe