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OLG Köln, Beschluss vom 16.06.2015 – I-18 Wx 1/15, 18 Wx 1/15

AktG § 122Bitte wählen Sie ein Schlagwort:
AktG
AktG § 122

Ein Antrag auf gerichtliche Bestimmung eines neutralen Versammlungsleiters ist begründet, wenn Gegenstand der Hauptversammlung Tagesordnungspunkte sind, die die Geltendmachung von ErsatzansprüchenBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Ersatzansprüchen
Geltendmachung von Ersatzansprüchen
gegen den satzungsmäßigen Versammlungsleiter betreffen.

Schlagworte: Abberufung des Versammlungsleiters, Einberufungsverlangen, gerichtliche Bestellung, Minderheitenschutz, Wahl des Versammlungsleiters