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OLG Köln, Beschluss vom 01.02.2008 – 2 Wx 3/08

GmbHG §§ 38, 39

Die vom einzigen Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter einer GmbH erklärte Amtsniederlegung kann rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam sein, wenn dieser nicht gleichzeitig einen neuen Geschäftsführer bestellt.

Zwar ist die von dem Geschäftsführer einer GmbH erklärte Amtsniederlegung selbst dann wirksam, wenn objektiv kein wichtiger Grund vorliegt und wenn sich der Geschäftsführer auch nicht auf das Bestehen eines solchen beruft (BGHZ 78, 82 = NJW 1980, 2415; BGHZ 121, 257 = NJW 1993, 1198; BGH, NJW 1995, 2850). Dies gilt jedoch nicht im Falle eines Rechtsmissbrauchs. Ein solcher liegt regelmäßig vor, wenn es sich bei dem niederlegenden Geschäftsführer um den einzigen handelt, dieser zugleich alleiniger Gesellschafter ist und davon absieht, einen neuen Geschäftsführer für die Gesellschaft zu bestellen (BayObLGZ 1981, 266 [269]; BayObLGZ 1992, 253 [254]; BayObLGZ 1999, 171 = FGPrax 1999, 186; OLG DüsseldorfBitte wählen Sie ein Schlagwort:
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OLG Düsseldorf
, FGPrax 2001, 82; OLG HammBitte wählen Sie ein Schlagwort:
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OLG Hamm
, OLGZ 1988, 411; OLG ZweibrückenBitte wählen Sie ein Schlagwort:
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OLG Zweibrücken
, FGPrax 2006, 132; Lohr, RNotZ 2002, 164 [167] m.w.N.; Lohr, DStR 2002, 2173 [2176] m.w.N.; Lutter/Hommelhoff, GmbHG 16. Auflage 2004, § 38 Rdnr. 42; Scholz/Schneider, GmbHG 9. Auflage 2000, § 38 Rdnr. 90; s.a. Palandt/Heinrichs, BGB 67. Auflage 2008, § 242 Rdnr. 72). Dies verlangt das Interesse des Rechtsverkehrs an der Handlungsfähigkeit der Gesellschaft, die anderenfalls vollständig beseitigt würde. Grund für die Missbilligung der Amtsniederlegung in derartigen Fällen ist die Zurückstellung überwiegender Interessen anderer Beteiligter durch den Versuch, sich der freiwillig übernommenen Verantwortung für die Gesellschaft (§ 43 GmbHG) und aller weiteren Pflichten zu entledigen, die besonders in wirtschaftlich schwierigen Situationen der Gesellschaft an das Amt des Geschäftsführers geknüpft sind (BayObLG, FGPrax 1999, 186; OLG DüsseldorfBitte wählen Sie ein Schlagwort:
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OLG Düsseldorf
, FGPrax 2001, 82).

Der Senat schließt sich dieser Auffassung an. Die teilweise in der Literatur vertretene gegenteilige Ansicht, dass diese „Sonderbehandlung“ des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Ein-Mann GmbH nicht gerechtfertigt und dessen Amtsniederlegung generell wirksam sei (Altmeppen/Roth, GmbHG, 5. Auflage 2005, § 38 Rn. 77 f.; Wachter, GmbHR 2001, 1129 [1133]), überzeugt nicht. Es ist vielmehr angesichts der Personenidentität von Geschäftsführungs- und Willensbildungsorgan in der Gesellschaft im Interesse der Rechtssicherheit geboten, höhere Anforderungen an die Amtsniederlegung des Gesellschafter-Geschäftsführers zu stellen (OLG ZweibrückenBitte wählen Sie ein Schlagwort:
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, FGPrax 2006, 132 [132 f.]). Anderenfalls könnte dieser nach freiem Belieben das Vermögen der Gesellschaft dem Zugriff der Gläubiger entziehen, indem er die Gesellschaft durch Amtsniederlegung handlungsunfähig macht (OLG ZweibrückenBitte wählen Sie ein Schlagwort:
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, FGPrax 2006, 132 [132 f.]; Lohr, RNotZ 2002, 164 [168 ff.]; ders, DStR 2002, 2173 [2177 ff.]).

Schlagworte: Abberufung, Amtsniederlegung, Geschäftsführer, Rechtsmissbrauch