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OLG Köln, Beschluss vom 08.02.2010 – 2 Wx 123/09, I-2 Wx 123/09

HGB § 25

Die Eintragung eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB kann durch das Registergericht nur abgelehnt werden, wenn offensichtlich ist, dass eine Haftung des neuen Unternehmensträgers nach § 25 Abs. 1 HGB nicht in Betracht kommt.

Schlagworte: Erwerber, Handelsregister