GmbHG § 64; GKG
Unterschiedliche Zahlungen, auf die ein Anspruch aus § 64 S. 1 GmbHG gestützt wird, betreffen nicht den gleichen Gegenstand i. S. v. § 45 Abs. 1 S. 3 GKG.
Schlagworte: Geschäftsführer, Insolvenz, Schadensersatzanspruch
GmbHG § 64; GKG
Unterschiedliche Zahlungen, auf die ein Anspruch aus § 64 S. 1 GmbHG gestützt wird, betreffen nicht den gleichen Gegenstand i. S. v. § 45 Abs. 1 S. 3 GKG.
Schlagworte: Geschäftsführer, Insolvenz, Schadensersatzanspruch