Einträge nach Montat filtern

OLG München, Beschluss vom 06.10.2010 – 31 Wx 143/10

GmbHG §§ 2, 5a; AktG § 26

1. Die aktienrechtliche Sperrfrist für Änderungen der Festsetzungen zum Gründungsaufwand gilt entsprechend für die GmbH auch in Form der im vereinfachten Verfahren gegründeten Unternehmergesellschaft.

2. Das Änderungsverbot innerhalb der Sperrfrist steht rein sprachlich-redaktionellen Änderungen, die im Zuge der Ersetzung des Musterprotokolls durch eine neue Satzung vorgenommen werden, nicht entgegen.

Schlagworte: Gründung, Mustersatzung, UG (haftungsbeschränkt)