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OLG München, Beschluss vom 11.07.2011 – 34 Sch 15/10

ZPO § 1061; BGB § 117; UNÜ Artt. II, V

Beruft sich eine Schiedspartei im Anerkennungsverfahren darauf, eine Schiedsklausel sei nur zum Schein abgeändert worden, hat sie insoweit die Darlegungs- und Beweislast.

Schlagworte: Beschlussmängel, Schiedsgericht, Schiedsgerichtsverfahren