ZPO § 1061; BGB § 117; UNÜ Artt. II, V
Beruft sich eine Schiedspartei im Anerkennungsverfahren darauf, eine Schiedsklausel sei nur zum Schein abgeändert worden, hat sie insoweit die Darlegungs- und Beweislast.
Schlagworte: Beschlussmängel, Schiedsgericht, Schiedsgerichtsverfahren