AktG § 20
1. Der Senat hält an seiner Auffassung fest, wonach in einem Übertragungsverlangen eine wirksame Mitteilung nach § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG zu sehen sein kann.
2. Der Alleingesellschafter einer Aktionärin unterliegt keiner Mitteilungspflicht (vgl. OLG KölnBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG Köln
, Der Konzern 2004, 30).
Schlagworte: Squeeze-out, Stimmrechtsausschluss