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OLG München, Beschluss vom 12.05.2011 – 31 Wx 205/11

FamFG §§ 59, 394; GmbHG § 74

Eine Gesellschaft, die ihre eigene Löschung wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen angeregt hat, ist nicht beschwerdebefugt, wenn das Registergericht das Amtslöschungsverfahren einstellt.

Schlagworte: Beschwerdebefugnis, Handelsregister, Löschung