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OLG München, Beschluss vom 22.06.2012 – 34 Wx 481/11

Die gesetzlich gebotene Beifügung eines Rechtsformzusatzes kann die Identität des Unternehmens nicht beeinflussen (hier eine im österreichischen Firmenbuch als offene Gesellschaft geführte Firma).

Schlagworte: Firmenzusatz