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OLG München, Beschluss vom 24.08.2010 – 31 Wx 154/10

GmbHG § 15; Inso § 80

Ist über das Vermögen des Gesellschafters einer GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet, übt der Insolvenzverwalter dessen Gesellschafterrechte, insbesondere das Stimmrecht, aus.

Schlagworte: Stimmrechte