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OLG München, Urteil vom 06.10.2010 – 7 U 2193/10

GmbHG § 47; InsO § 80

Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH, die die Feststellung des JahresabschlussesBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Feststellung
Feststellung des Jahresabschlusses
, die Entlastung der Geschäftsführerin sowie die Übernahme von Personalkosten zum Gegenstand haben, sind nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Insolvenzverwalter zu richten, da das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen gem. § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter übergeht (vgl. BGH, 10. März 1960, II ZR 56/59,  NJW 1960, 1006; RG, 6. Mai 1911, I 164/10, RGZ 76, 244).

Schlagworte: Anfechtungsklage im Sinne der §§ 243 ff AktG, Beschlussmängel, Vertretung bei Insolvenz der Gesellschaft, Vertretung der GmbH, Zuständiges Gericht und Vertretung im Prozess