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OLG Naumburg, Beschluss vom 19.05.2010 – 10 SchH 1/10

ZPO §§ 1035, 91a

Eine wirksame Aufforderung zur Benennung eines Schiedsrichters gemäß § 1035 Abs. 3 S. 3 ZPO durch eine Partei setzt voraus, dass die Aufforderung den Namen des eigenen Schiedsrichters enthält.

Schlagworte: Beschlussmängel, Schiedsgericht, Schiedsgerichtsverfahren