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OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.09.2011 – 20 W 7/08

AktG §§ 327a ff.

1. Die Verfassungsmäßigkeit der §§ 327a ff. AktG ist bereits höchstrichterlich geklärt. Es verstößt grundsätzlich nicht gegen Art. 14 I GG, dass Aktien einer Minderheit auch gegen deren Willen auf den Hauptaktionär übertragen werden können.

2. Der Ausgleichsanspruch ist ein vermögensrechtlicher Aspekt des Aktieneigentums der außenstehenden Aktionäre. Danach spricht einiges dafür, dass die im Zusammenhang mit dem Gewinnabführungsvertrag den Aktionären zugesagte Garantiedividende bei der Wertermittlung – jedenfalls zugunsten der Minderheitsaktionäre – nicht unberücksichtigt bleiben kann.

Schlagworte: Aktienrecht, Ausgleich, Gewinnabführungsvertrag, Squeeze-out