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OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.07.2009 – 4 U 203/08

AktG §§ 121, 123, 241, 245

Wenn der Stichtag für den Nachweis der Aktionärsstellung gemäß § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG (sog. Record Date) auf einen Sonntag, einen Sonnabend oder einen am Sitz der GesellschaftBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Gesellschaft
Sitz der Gesellschaft
gesetzlich anerkannten Feiertag fällt, verschiebt er sich nicht entsprechend § 123 Abs. 4 AktG auf den nächsten vorangehenden Werktag verschiebt (Anschluss OLG FrankfurtBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG Frankfurt
, 10. Juni 2008, 5 U 134/07, AG 2008, 896 ).

Schlagworte: Aktienrecht, Aktionär, Hauptversammlung