Einträge nach Montat filtern

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.07.2011 – 3 W 62/11

BGB § 181; GmbHG § 66

Die satzungsgemäße Ermächtigung der Gesellschafter, den oder die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien, ist regelmäßig dahingehend auszulegen, dass sie auch als Ermächtigung ausreicht, den oder die Liquidatoren durch Gesellschaftsbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien.

Schlagworte: Geschäftsführer, Gesellschaftsvertrag, Liquidation