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OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.02.2011, 3 W 24/11

GmbHG § 4a

Die Anmeldung einer Sitzverlegung einer GmbH muss abgelehnt werden, wenn die Gesell­schaft unter ihrer neuen Sitzanschrift nicht erreichbar ist. Das Registergericht muss der Gesellschaft einen Kostenvorschuss für die Eintragung zustellen können.

Schlagworte: Anmeldung, Handelsregister