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OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.08.2008 – 4 W 66/08

§ 935 ZPO, § 940 ZPO

Ein Schuldner kann grds. nicht im Wege der einstweiligen Verfügung zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt werden.

Schlagworte: Ersetzung positiver Stimmabgabe