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OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.03.2013 – 3 W 8/13

GmbHG §§ 8, 10, 35

Bestimmt die Satzung einer GmbH, dass die Gesellschafterversammlung für den Fall, dass mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, einem oder mehreren von diesen Einzelvertretungsmacht erteilen kann, so kann sie einen entsprechenden Beschluss im Zweifel auch schon zu einem Zeitpunkt fassen, zu dem erst ein Geschäftsführer vorhanden ist.

Schlagworte: Geschäftsführer, Vertretungsbefugnis