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OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. Juni 1989 – 6 U 223/88

Präsentationsrecht

§ 38 GmbHG, § 46 GmbHG 

Räumt der Gesellschaftsvertrag einer GmbH mit Gesellschaftern zweier Familienstämme jedem Familienstamm das Recht ein, der Gesellschafterversammlung einen Geschäftsführer zu benennen (Präsentationsrecht), so hat jeder Familienstamm auch das Recht, die Abberufung des auf seine Benennung bestellten Geschäftsführers zu verlangen. Dabei ist der jeweils andere Familienstamm auch das Recht, die Abberufung des auf seine Benennung bestellten Geschäftsführers zu verlangen. Dabei ist der jeweils andere Familienstamm verpflichtet, – ebenso wie bei der Benennung – dem Antrag auf Abberufung des GeschäftsführersBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Abberufung
Abberufung des Geschäftsführers
und der Kündigung seines Anstellungsvertrages zuzustimmen, es sei denn es liegt ein wichtiger Grund im Gesellschaftsinteresse für die Verweigerung der Zustimmung vor.

Schlagworte: Abberufung, Abberufung aus wichtigem Grund, Abberufung aus wichtigem Grund Abberufung außerhalb des gesetzlichen Sofortvollzugs, Abberufung des Geschäftsführers, Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund, Abberufung des GmbH-Geschäftsführers, Abberufung des GmbH-Geschäftsführers und Beendigung des Anstellungsvertrags, ordentliche Abberufung, Ordentliche Abberufung des Geschäftsführers, Ordentliche Beendigung des Anstellungsvertrags, Ordentliche Kündigung, Präsentationsrecht, Vereinbarung von Sonderrechten