Ausgewählte Entscheidungen
Entscheidungen des OLG Bremen
OLG Bremen, Beschluss vom 14.12.2021 – 2 W 31/21
Im Zuge der Prüfung, ob die GmbH ordnungsgemäß errichtet ist, kann das Registergericht verlangen, dass der Beglaubigungsvermerk zur notariell beurkundeten Vollmacht zum Abschluss des Gesellschaftsvertrages den erklärenden Vollmachtgeber in einer solch individualisierten Weise ausweist, dass das Registergericht hinreichend sicher feststellen kann, dass der vertretene Gesellschafter und nicht etwa eine namensgleiche Person die Vollmacht erteilt hat.
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 29. Juli 2019 – 2 W 24/19
GmbHG § 40 Abs 1 S 1 Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Zwischenverfügung vom 05.03.2019 wird das Registergericht angewiesen, die Aufnahme der Gesellschafterliste vom 01.02.2019 nicht aus den in der Zwischenverfügung sowie in […]
OLG Bremen, Urteil vom 01.10.2015 – 5 U 21/14
§ 194 UmwG 1995, § 202 UmwG 1995, § 15 HGB 1. Eine GbR, die infolge des Formwechsels einer GmbH entstanden ist, haftet für die entstandene Verbindlichkeit der vormaligen GmbH weiterhin, denn der Rechtsträger bleibt […]
OLG Bremen, Beschluss vom 10.10.2014 – 2 Sch 2/14
ZPO §§ 1025 ff.; 1059; BGB §§ 134, 138, 195, 199; DRiG §§ 39, 40 1. Ein Aufhebungsgrund liegt nicht vor, weil – mangels Nebentätigkeitsgenehmigung – ein gesetzlich ausgeschlossener Richter an dem Schiedsverfahren teilgenommen habe […]
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 19.04.2013 – 2 U 103/11
§ 121 Abs 5 S 1 AktG, § 241 Nr 5 AktG, § 243 Abs 1 AktG, § 244 S 1 AktG, § 246 Abs 1 AktG, § 48 GmbHG, § 49 GmbHG 1. Sieht […]
OLG Bremen, Beschluss vom 13.03.2013 – 4 UF 7/12
BGB §§ 138, 242, 723, 738 1. Die gesetzliche Abfindungsregelung aus § 738 BGB kann grundsätzlich in der Weise abbedungen werden, dass gesellschaftsvertraglich eine Abfindung nach dem Buchwert vereinbart wird. Aus §§ 161 Abs. 2, […]
OLG Bremen, Beschluss vom 04.01.2013 – 4 W 5/12
BGB §§ 705 ff. 1. Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft stehen die persönlichen Beziehungen derart im Vordergrund, dass sie auch das die Gemeinschaft betreffende vermögensmäßige Handeln der Partner bestimmen und daher nicht nur in persönlicher, sondern […]
OLG Bremen, Beschluss vom 18.12.2012 – 2 W 97/12
1. Die deutsche Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens kann unter ihrer Firma als Kommanditistin im Handelsregister eingetragen werden. 2. Zwar weist die Zweigniederlassung keine eigene Rechtspersönlichkeit auf. Träger des ihr zugewiesenen Vermögens ist der Träger des […]
OLG Bremen, Urteil vom 29.02.2012 – 1 U 66/11
1. Auf den Widerruf des Beitritts eines Gesellschafters zu einer auf Kapitalanlage ausgerichteten Gesellschaft findet die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft Anwendung. Dies hat zur Folge, dass der Beitretende bis zum Austritt infolge der geltend […]
OLG Bremen, Urteil vom 21.10.2011 – 2 U 43/11
1. Wird ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen, der ausweislich der Gesellschafterliste zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht Gesellschafter der Gesellschaft war,
geht der mit einem bloßen Scheingesellschafter sich befassende Beschluss ins Leere und ist mithin von vornherein unwirksam; dies kann der dadurch Betroffene mit der allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 ZPO geltend machen (siehe auch Göz in: Bürgers/Körber, AktG, 2. Aufl., Rn.16 zu § 249).
Verhältnis der Gesellschaft zu ihren Gesellschaftern auch in den Fällen, in denen Gesellschaftsanteile fehlerhaft übertragen worden sind. Danach führen die bürgerlichrechtlichen Nichtigkeits- und Anfechtungsvorschriften nicht dazu, dass die Gesellschafter im Verhältnis zur Gesellschaft rückwirkend in ihre alten Rechtspositionen eingesetzt werden. Vielmehr ergibt sich aus § 16 Abs. 1 GmbHG, dass die Gesellschaft in ihrem eigenen Interesse, aber auch zum Schutz von Veräußerer und Erwerber berechtigt und verpflichtet ist, unabhängig von der wahren Rechtslage jeden, der sich einmal ihr gegenüber als Erwerber ausgewiesen hat, so lange als solchen zu behandeln, bis eine Rechtsänderung bei ihr angemeldet und nachgewiesen ist (BGH NJW 1990, 1935, 1936; NJW 2007, 1058, 1059; 2009, 229f.). Im Verhältnis zur Gesellschaft kommt es daher allein auf den Inhalt der Gesellschafterliste an, ohne dass insoweit ein Gegenbeweis zulässig wäre. Auf subjektive Momente ist nicht abzustellen, also auch nicht etwa darauf, ob der Gesellschaft eine Unrichtigkeit der Liste bekannt war (Hueck/Fastrich in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., Rn. 6 a.E. zu § 16).